Heilung durch Strahlenschutz
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Computertomografie ist so gefährlich wie eine Atombombe.
Nach dem Urteil BGH, 03.12.1997 2 StR 397/97 kann ein um 100-faches herkömmliches Röntgen eine gefährliche strafbare Körperverletzung darstellen.
Eine Computertomografie entspricht der 100- bis 1000-fachen Strahlendosis des konventionellen Röntgens, vgl. z.B. http://www.pm.ruhr-uni-bochum.de/pm2007/msg00110.htm oder der Strahlung der Atombombe von 1945, vgl. z.B. https://www.welt.de/wissenschaft/article1667375/Experten-warnen-vor-Computertomografie.html. Siehe auch http://www.ippnw.de/commonFiles/pdfs/Atomenergie/Krebs_nach_niedrigen_Strahlendosen.pdf.
Mein demenzkranker Vater erhielt ohne Erlaubnis 10 unnütze Cts des Hirnschädels. Nach einem Handgelenkbruch ohne weitere Beschwerden (Befund vorhanden) musste ich mir im katholischen Krankenhaus von der Röntgenassistentin u.a. zwei Computertomografien aufschwatzen lassen, um Ruhe zu haben. Auf der mir zugesandten CD ist wahrheitswidrig angegeben “Schädeltrauma”. Meine Frau erhielt auch eine Ct. Für den Schutz des Patienten (Patientenrechtegesetz, Röntgenverordnung), siehe auch https://www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/strahlenschutz/medizin/schutz-des-patienten/ ist nicht gesorgt.
Meine Strafanzeige wegen Körperverletzung und Betrug wurde unter Verletzung rechtlichen Gehörs abgewiesen. Ein katholischer Orden und eine Stadtverwaltung sind Träger und eine Regierung ist Aufsichtsbehörde des Krankenhauses. Sie tolerieren offenbar ungesetzliche Computertomografien und damit Körperverletzung und Betrug. Missstände werden wie in Diktaturen vertuscht. Systemkritische Petitionen werden abgewimmelt. Beim Bundesverfassungsgericht ist “die Erfolgsquote im Bereich von 0,2 bis 0,3 %”.
Weitere Missstände z.B. unter “Unser täglich Gift” und “Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen systemkonform”.
Man soll das Prinzip des Rechtsstaats nicht infrage stellen, allerdings ist für Menschenrechte nicht wirklich gesorgt.
Es ist mir nicht gelungen den Artikel “Heilung durch Strahlenschutz” auszudrucken.
Können Sie mir bitte debei behilflich sein. Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Hajo Noll
Hallo Hajo. Dieses kleine eBook ist zum Durchlesen gedacht und nicht um ausdrucken. Daher ist es nur in dieser Form zum einfachen durchblättern und durchlesen am zB. Tablet oder PC verfügbar.
Hallo Dietmar,
danke für Deine AntwortDanke für eine Rückmeldung.
Herzliche Grüße
Hajo Noll